Bau-Standards auf Mindestmaß

Pflegeheim-Bau: Warken will Platzvorgaben reduzieren

, Uhr aktualisiert am 13.06.2026 14:59 Uhr
Berlin -

Um Pflegekosten zu senken, fordert Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) von den Bundesländern niedrigere baurechtliche Standards für Heime. Die gesetzlichen Vorgaben für Pflegeheime sollten „auf das Mindestmaß reduziert werden“, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. „Da wurde aus gutem Willen übertrieben, etwa was die Platzvorgaben für Zimmer angeht oder die Größe von Gemeinschaftsräumen.“

Es sei zu viel verpflichtend und zu wenig flexibel, kritisierte Warken. „Auch das macht Pflegeplätze in Einrichtungen teuer.“ Zuständig für die Regeln sind die Länder.

In der Branche stößt die Idee auf Zustimmung: „Die Baukosten tragen unter anderem tatsächlich zur Preisentwicklung in der Pflege bei. Die Errichtung eines vollständig ausgestatteten Heimplatzes kostet derzeit je nach Standort 150.000 Euro und mehr. Vor allem in Ballungsräumen könnten sich Einsparpotenziale ergeben, wenn von den Vorgaben zu Mindestflächen, Einzelzimmern und anderen baulichen beziehungsweise regulatorischen Anforderungen abgewichen werden dürfte“, heißt es etwa von Thomas Knieling vom Verband der Deutschen Alten- und Behindertenhilfe (VDAB).

Warken verteidigt Sparpläne

Zugleich verteidigte Warken die geplanten Einschnitte bei Zuschlägen für Heimbewohner, die zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung beitragen sollen. Mit über sieben Milliarden Euro hätten diese Zuschläge der Pflegekassen sich zwischen 2022 und 2025 verdoppelt, argumentierte die Ministerin. „Wir schaffen diesen Zuschlag nicht ab, können die höheren Zuschüsse aber jeweils erst etwas später gewähren.“ Auch nach der Änderung beteilige sich die Pflegeversicherung immer noch deutlich stärker an den Pflegekosten, als es vor 2022 der Fall gewesen sei.

Die Zuschläge sind nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim gestaffelt und sollen Bewohnerinnen und Bewohner bei den stetig steigenden Eigenanteilen entlasten. Nach einem Entwurf des Ministeriums sollen die höheren Entlastungsstufen künftig jeweils sechs Monate später einsetzen. Dies soll die Pflegekassen im kommenden Jahr um 2,6 Milliarden Euro entlasten – als Teil eines geplanten Gesetzespakets, um ein Milliardendefizit 2027 zu decken und höhere Beiträge zu vermeiden.

Entlasten an anderer Stelle

Warken trat auch Kritik des Städtetags entgegen, der Belastungen für die Kommunen durch die Pläne bemängelt hatte. Laut Entwurf ergeben sich für Länder und Gemeinden bei der Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) im nächsten Jahr Mehrausgaben von einer Milliarde Euro.

Natürlich könne es Auswirkungen geben, wenn Zuschläge nicht mehr so wie bislang gewährt werden, sagte Warken. „Aber wir entlasten an anderer Stelle und schaffen Planungssicherheit – zum Beispiel, indem die Leistungen künftig jährlich dynamisiert werden und wir Pflegebedürftigkeit durch einen deutlich stärkeren Präventionsansatz vermeiden und verzögern.“ In Summe dürften die Entlastungen die befürchteten Mehrbelastungen zudem „perspektivisch ausgleichen“, hob sie hervor.

Private Pflegevorsorge steuerlich stärker fördern

Warken wolle zudem, dass private Pflegevorsorge steuerlich stärker gefördert wird. „Es muss attraktiver werden, zusätzlich eine private Pflegeversicherung abzuschließen.“ Dafür müsse es aus ihrer Sicht möglich sein, die gezahlten Beiträge als Vorsorgeaufwand von der Steuer abzusetzen. „Das müssen wir innerhalb der Bundesregierung besprechen.“

Pflegezusatzversicherungen zählen zu den „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ und sind heute bis zu einer jährlichen Höchstgrenze von 1900 Euro für Angestellte und Beamte und 2800 Euro für Selbstständige steuerlich absetzbar. Die steuerliche Wirkung gilt als gering, da auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegepflichtversicherung im Höchstbetrag enthalten sind. Die private Vorsorge müsse ein stärkerer Baustein der Pflegefinanzierung werden, so Warken.

Dieser Ansatz sei richtig. „Noch wichtiger wäre allerdings, dass diejenigen, die vorsorgen, im Pflegefall auch von zusätzlichen Leistungen profitieren, statt lediglich die Gewissheit zu haben, kein eigenes Vermögen einsetzen zu müssen oder zum Sozialfall zu werden“, so Knieling. „Derzeit ist dies systembedingt ausgeschlossen und auch in der Reform nicht vorgesehen.“

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